Vorbeugender Brandschutz Rauschenbach 

Vorbeugender Brandschutz Rauschenbach 

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Leistung 

Meine Fachgebiete


➤ Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung Teile A,B,C

➤Beratung bei feuergefährlichen Arbeitsverfahren und beim Einsatz brennbarer Arbeitsstoffe

➤ Beratung bei der Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöscheinrichtungen und der Auswahl der geeigneten Löschmittel

➤ Erstellung Flucht-, Rettungs-, Feuerwehr-, und Alarmpläne

➤ Planen, Organisieren und Durchführen von Räumungsübungen

➤ Teilnehmen und/oder Durchführen von Brandschutzbegehungen

➤ Kontrollieren von Sicherheitskennzeichnungen für Brandschutz und Rettung

➤ Kontrolle der Wartung und Prüfung von brandschutztechnischen Anlagen

➤ Aus- und Fortbildung von Brandschutzhelfern

➤ Durchführung von Brandschutzunterweisungen


Mitwirkung bei:

➤Beurteilungen der Brandgefährdungen an Arbeitsplätzen

➤der Umsetzung des Brandschutzkonzeptes

➤der Ermittlung von Brand- und Explosionsgefahren

➤den Brandschutz betreffenden baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen

➤der Umsetzung behördlicher Anordnungen und Anforderungen des Feuerversicherers die den Brandschutz betreffen

➤der Einhaltung von Brandschutzbestimmungen bei Neu-, Um- und Erweiterungsbauten, Nutzungsänderungen, Anmietungen und Beschaffungen

Meine Leistungen:

Sie finden hier meine wichtigsten Leistungen genannt. Natürlich ist das Thema Brandschutz zu umfangreich und komplex, um hier alle Bereiche abzudecken und konkrete Angebote machen zu können.

Externer Brandschutzbeauftragter:

Ich erledige Büroarbeiten, Betriebsbegehungen, Arbeiten vor Ort, sowie sonstige Koordinationen bis zu einem monatlichen Rahmen von 3 Stunden.

Ausbildung von Brandschutzhelfern nach DGUV Information 205-023:

Schulungsdauer ca. drei Stunden: Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat. Diese können dann im Betrieb als Brandschutzhelfer benannt werden.

Ausbildung von Räumungshelfern nach DGUV Information 205-023:

Schulungsdauer ca, drei Stunden: Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat. Diese können dann im Betrieb als Brandschutzhelfer benannt werden.

Praktische Löschübungen:

Ich übernehme den praktischen Teil der Ausbildung, entweder wie gefordert in der DGUV 205-023 oder als Zusatz zu der aktuellen ASR A2.2-Schulung der Mitarbeiter nach der internen Brandschutzordnung.

Erstellen von Brandschutzordnungen:

Ich erstelle nach der Vorgabe Ihres Brandschutz-

konzeptes und meiner Gefährdungsbeurteilung alle drei Teile der Brandschutzordnung neu. (Teil A,B u. C) Sie erhalten alles in digitaler Form und jeweils einen Ausdruck.

Philipp Rauschenbach
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